
Sollten Sie einen Termin stornieren wollen, rufen Sie uns gerne an oder senden Sie kurz eine Mail an info@praxismorscheck.de
Honorar / Aufklärung:
Bitte beachten Sie dass meine Leistungen ausschließlich private Dienstleistungen sind.
Eine möglich Kostenerstattung durch Versicherungen erfolgt unabhängig von dem Behandlungsvertrag zwischen der Praxis Heilpraktikerin Hoda Morscheck und deren Patienten. Die mit Ihnen vereinbarten Behandlungskosten sind von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung unabhängig. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung!
Honorarerstattung durch private Krankenversicherer
Die Honoraransprüche der Heilpraktiker wie auch vom Heilpraktiker verordnete Arzneimittel und Heil- und Hilfsmittel werden in der Regel von privaten Krankenversicherern zum Teil oder vollständig erstattet, soweit die individuellen Tarifbedingungen nichts anderes bestimmen.
Manche private Krankenversicherer bieten jedoch günstige Tarife mit Leistungseinschränkungen an, die auch die Erstattung von Heilpraktiker-leistungen betreffen können.
Auch die unterschiedlichen Therapiemaßnahmen, können jeweils durch unterschiedliche Erstattungsbedingungen von Ihrem Versicherer geregelt sein.
Im Zweifelsfall sprechen Sie hierüber mit uns und erfragen Sie die Erstattungsfähigkeit der Leistungen bei Ihrem Versicherer.
Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich sein.
Private Zusatzversicherungen
Im Zuge immer stärkerer Leistungseinschränkungen aller gesetzlichen Krankenkassen kann eine private Zusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Diese Versicherungen gibt es mit verschiedenen Leistungsangeboten schon zu günstigen Bedingungen, sie sehen in der Regel die Erstattung von Heilpraktikerleistungen vor. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich sein.
Honorarerstattung durch die Beihilfe
Die Leistungen und Verordnungen von Heilpraktikern sind nach den Beihilfevorschriften des Bundes, der Länder und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts beihilfefähige Aufwendungen. Jedoch sind einige Leistungen nicht oder nur bedingt beihilfefähig. Nicht erstattet werden Heilpraktiker-Honorare von der Beihilfe des Bundes.
Honorarerstattung durch gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), da die Reichsversicherungsordnung keine Erstattung von Heilpraktikerleistungen vorsieht.
Honorarerstattung durch die Praxis Heilpraktikerin Hoda Morscheck
Da die Bezahlung ausschließlich nach Erfolg der Behandlung stattfindet, ist die Erstattung des Heilpraktiker-Honorars nach erbrachter Leistung nicht möglich.
Honorar bei Terminabsage
Ihr Termin wird selbstverständlich für Sie frei gehalten. Daher ist ein Termin spätestens 48 Stunden vorher abzusagen, sonst würden die Mindestgebühren von 60,00€/Termin anfallen.
Herzliche Grüße,
Ihre Heilpraktikerin & Coach Hoda Morscheck